Hypothekenrechner Schweiz: Tragbarkeit, Eigenmittel und Amortisation
Prüfen Sie, ob ein Kaufpreis mit Ihren Eigenmitteln und Ihrem Einkommen finanzierbar ist. Der Rechner trennt sauber, was die Selbstregulierung der Banken verlangt und was nur übliche Bankpraxis ist.
Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden nirgendwohin gesendet.
Optional. Schätzt die Bank selbst; leer = Kaufpreis.
Erspartes, Säule 3a, Erbvorbezug, Schenkung.
Vorbezug oder Verpfändung.
Gesamtes Einkommen aller Kreditnehmer.
Annahmen der Banken (nicht amtlich, anpassbar)
Diese Werte sind übliche Marktpraxis, keine gesetzliche oder behördliche Vorgabe. Jede Bank rechnet etwas anders.
Für die tatsächliche Monatsbelastung. Wir nehmen keinen Marktzins an.
Geben Sie Kaufpreis und Einkommen ein, um die Tragbarkeit zu prüfen.
Mit „Beispiel laden“ sehen Sie, wie die Seite arbeitet.
Schätzung ohne Gewähr, keine Finanz- oder Steuerberatung.
So funktioniert die Berechnung
Amtlich vorgegeben sind zwei Dinge, nämlich in den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung, die die FINMA als Mindeststandard anerkennt: Mindestens 10 % des Belehnungswerts müssen aus Eigenmitteln stammen, die nicht aus der Pensionskasse kommen. Und die Hypothek ist bis auf zwei Drittel des Belehnungswerts zu amortisieren, innerhalb von höchstens 15 Jahren. Der Belehnungswert ist die Schätzung der Bank; wenn Sie ihn nicht kennen, rechnet der Rechner mit dem Kaufpreis.
Die Tragbarkeit ist dagegen kein amtlicher Wert. Banken prüfen, ob die Kosten des Eigenheims mit einem kalkulatorischen Zins dauerhaft tragbar sind. Üblich sind ein Zinssatz von 5 Prozent auf die ganze Hypothek, 1 Prozent des Kaufpreises pro Jahr für Unterhalt und Nebenkosten sowie die Amortisation, und das Ganze soll höchstens ein Drittel des Bruttoeinkommens betragen. Diese Werte sind hier vorbelegt, aber änderbar und als Bankpraxis gekennzeichnet; einzelne Banken rechnen strenger oder grosszügiger.
Aus Eigenmitteln, Einkommen und diesen Annahmen bestimmt der Rechner auch den möglichen Höchstpreis. Er sucht den höchsten Kaufpreis, bei dem Tragbarkeit, Belehnung und harte Eigenmittel gleichzeitig erfüllt sind, und nennt die Grenze, die zuerst greift. Wenn Sie den Zinssatz Ihres Angebots eintragen, erscheint zusätzlich die tatsächliche Monatsbelastung.
Rechenbeispiel
Ein Kaufpreis von CHF 1'000'000 mit CHF 150'000 Eigenmitteln ohne Pensionskasse, CHF 100'000 aus der Pensionskasse und einem Bruttoeinkommen von CHF 180'000. Annahmen der Bankpraxis: 5 Prozent kalkulatorischer Zins, 1 Prozent Unterhalt, höchstens ein Drittel Belastung.
- Hypothek
- CHF 750'000
- Belehnung
- 75%
- Amortisation pro Jahr bis auf zwei Drittel (SBVg)
- CHF 5'556
- Kalkulatorische Belastung pro Jahr
- CHF 53'056
- Tragbarkeit mit Amortisation auf zwei Drittel
- 29.5%
- Tragbarkeit mit Amortisation auf 65 Prozent (Bankpraxis)
- 30.1%
- Möglicher Höchstpreis
- CHF 1'084'459
Die Zahl links ist Rechnung, nicht Zusage: Die Bank prüft Ihre Unterlagen und schätzt den Belehnungswert selbst.
Kleines Glossar
- Belehnungswert
- Der Wert, den die Bank dem Objekt für die Kreditvergabe zugrunde legt. Er kann unter dem Kaufpreis liegen.
- Belehnung
- Der Anteil der Hypothek am Belehnungswert, in Prozent.
- Harte Eigenmittel
- Eigene Mittel, die nicht aus der Pensionskasse stammen, zum Beispiel Ersparnisse oder Säule 3a.
- Tragbarkeit
- Die Prüfung, ob die laufende Belastung durch Zins, Amortisation und Unterhalt zum Einkommen passt.
- Amortisation
- Die schrittweise Rückzahlung eines Teils der Hypothek, hier bis auf zwei Drittel des Belehnungswerts.
- Kalkulatorischer Zins
- Ein vorsichtig hoher Zinssatz für die Tragbarkeitsprüfung. Er ist unabhängig vom Zins, den Sie tatsächlich zahlen.
Was dieser Rechner nicht leistet
- Nur zwei Werte sind amtlich: 10 Prozent harte Eigenmittel und die Amortisation auf zwei Drittel in höchstens 15 Jahren. Alles andere ist Bankpraxis und änderbar.
- Der Belehnungswert ist die Schätzung Ihrer Bank. Ohne Eingabe rechnet der Rechner mit dem Kaufpreis.
- Steuern (Eigenmietwert, Zinsabzug, Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer), Notar- und Grundbuchgebühren und Pensionskassen-Folgen sind nicht enthalten.
- Die Richtlinien gelten für Banken und neue Kredite auf Schweizer Objekte; eine Bank darf strenger sein. Keine Kreditzusage, kein Zinsangebot.